Geflügelpest - Entwicklung

Liebe Jägerinnen und Jäger, alle Kreise und kreisfreien Städte des Landes haben zum Schutz vor der Geflügelpest die Aufstallung von Geflügel in Freilandhaltungen verfügt. Sie folgen damit einem entsprechenden Erlass des Landwirtschaftsministeriums vom 9. November.

Näheres zur Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 20/4 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen des Kreisveterinärs Pinneberg hier ...

Die Jagd ist zwar noch nicht generell eingeschränkt aber es gelten folgende Empfehlungen:

- die Jagd auf Federwild in den Sperr- und Beobachtungsgebieten vorerst ruhen zu lassen.

- Verendete Wildvögel nicht anzufassen oder einzusammeln, sondern dem zuständigen Kreisveterinäramt zu melden.

- dort wo Federwildjagd noch möglich ist, aktiv an der Beprobung der erlegten Tiere mitzuwirken.

- Nötiges Probenmaterial (Tupfer etc.) erhalten Sie beim Kreisveterinäramt.

Info des LJV S-H hier ...

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