Was ist mit dem Wolf?

Der Wolf gehört nicht zum "Wild", das den umfangreichen Schutz des Jagdrechts und damit die Obhut des Jägers genießt, sondern er unterliegt ausschließlich dem Naturschutzrecht und ist danach als besonders geschützt einzustufen.
Nichtsdestotrotz unterstützt die Jägerschaft die Wolfsbetreuung und liefert Erkenntnisse an das Wolfsinformationzentrum Schleswig-Holstein.
Eine Gefahr für einen wandernden Wolf geht also nicht von uns Jägern aus, sondern eher vom Straßenverkehr in unserem dichten Verkehrsnetz.
Durch seine natürliche Vorsicht oder Scheue gilt er zwar nicht als unmittelbar gefährlich, ist aber auch kein Kuscheltier.
Sein Verhalten Beute zu machen, gelegentlich auch undifferenziert, ist ebenso wie eine gewisse Scheu grundsätzlich erfahrungsbasierend und erfolgt letztendlich aufgrund seiner Bestimmung als Raubtier, zu seinem Fortbestand.
Zuletzt aktualisiert am 04.10.2022 von Winfried Schmidt.