Was ist mit dem Wolf?
Der Wolf gehört nun zum "Wild", das den umfangreichen Schutz des Jagdrechts und damit die Obhut des Jägers genießt. Er unterliegt aber weiterhin auch dem Naturschutzrecht und ist danach noch besonders geschützt. Außerdem hat er eine ganzjährige Schonzeit, wie z. B. auch der Seehund oder Greifvögel.
Die Jägerschaft unterstützt weiterhin die Wolfsbetreuung und liefert Erkenntnisse an das Wolfsinformationzentrum Schleswig-Holstein.
Eine Gefahr für einen wandernden Wolf geht hauptsächlich vom Straßenverkehr in unserem dichten Verkehrsnetz aus.
Durch seine natürliche Vorsicht oder Scheue gilt er zwar nicht als unmittelbar gefährlich, ist aber auch kein Kuscheltier.
Sein Verhalten Beute zu machen, gelegentlich auch undifferenziert, ist ebenso wie eine gewisse Scheu grundsätzlich erfahrungsbasierend und erfolgt letztendlich aufgrund seiner Bestimmung als Raubtier, zu seinem Fortbestand.
Zuletzt aktualisiert am 01.03.2024 von Winfried Schmidt.