Jagdhunde – unverzichtbare Helfer

Ein gut abgerichteter Jagdhund gehört zur Jagd wie die entsprechende Kleidung und die Waffe. Mit seiner Hilfe gelingt es, die Jagd erfolgreich und auch im Sinne des Tierschutzes durchzuführen. Sie treiben z. B. Kleinräuber und Kaninchen aus ihren Bauten, sie helfen bei der Suche nach verletztem Wild.

Vor der Anschaffung solch eines Jagdhelfers, sollte man sich im Klaren sein, welches Einsatzgebiet man ihm bieten kann und möchte, um die richtige dafür gezüchtet Rasse zu wählen. Solche Experten möchte schon arbeiten dürfen

Erfahrene und kompetente Hundeleute in der Kreisjägerschaft Pinneberg können schon bei der Auswahl und dann ggf. bei der Ausbildung des Jagdhundes helfen.
In klar strukturierten Lehrgängen bringen sie alles Wissenswerte bei, das Mensch und Hund in der Natur benötigen und legen die Basis dafür, gesetzliche Vorschriften und Anforderungen zu erfüllen.

Ansprechpartner sind die Obleute für das Hundewesen

Dennis Knop und Vertreter


Hundekurse 2024

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Hunderassen & Einsatzgebiete hier
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Aktuelle Arbeit für die jagdlichen Helfer!

Üben, wer ein Meister werden will!

Bevor ein Hund mit zur Jagd darf, muß er lernen und seine jagdliche Brauchbarkeit nachweisen! In der Hauptsache ist es Gehorsam! Die Zucht hat für vielfältige Jagdhunderassen gesorgt, die charakteristisch und anlagebedingt für verschiedene jagdliche Einsatzgebiete vorgesehen sind. Diese Anlagen, beispielhaft ist das Vorstehen oder Anzeigen von Wild bestimmter Rassen zu nennen, werden genutzt.
Um diese Anlagen steuern und abrufen zu können, erlernt der junge Jagdhund auf Kommandos zu hören und auszuführen. Dies erfolgt je nach zukünftigem Einsatzgebiet i.d.R. in den ersten zwei Lebensjahren und schließt mit einer oder mehreren Prüfungen ab.
Im Frühjahr wird die Ausgeprägtheit der Anlagen geprüft. Im Herbst finden dann Prüfungen zur Feststellung der Brauchbarkeit in den jeweiligen Einsatzgebieten statt.

Ausbildungsschema

Kommandos für die Jagdhundeausbildung


Das Prüfungswesen ...

Die möglichen Prüfungen sind im Wesentlichen zu unterscheiden in

a) Verbands- bzw. Vereinsprüfungen und
b) einer Prüfung zur Erlangung einer jagdrechtlichen Brauchbarkeit.

Die Verbands- bzw. Vereinsprüfungen sind rassespezifisch und dienen zunächst für den entsprechenden Rasseverein und den Züchtern als Erkenntnisgewinn für ihre Zucht.

Beispiele zu a):

VJP = Verbandsjugendprüfung des Jagdgebrauchshundeverband (JGHV)
Prüfung für junge Vorstehhunde bei der die natürlichen Anlagen zum Vorstehen, Suchen, Nasengebrauch, Führigkeit usw. beurteilt werden.
HZP = Herbstzuchtprüfung des JGHV
Eben eine Zuchtprüfung im Herbst für Vorstehhunde, wo nun die Weiterentwicklung der Anlagen und der Ausbildungsstand in der Feld und Wasserarbeit abgeprüft werden.

Also je nach Rasse sollte man sich bei dem entsprechenden Verein über mögliche Prüfungen und den Anforderungen dazu informieren. Die Teilnahmeentscheidung liegt beim Hundeführer.

Wenn man einen Hund allerdings jagdlich einsetzen will, muss er für den Einsatzbereich die entsprechende Brauchbarkeit nachgewiesen haben. Die Regelungen und Anforderungen dazu sind länderspezifisch meist in Verordnungen geregelt.
In S-H ist dafür die Ordnung zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde (BPO SH) maßgeblich.
Ausgeschriebene reine Brauchbarkeitsprüfungen sind in den Anforderungen für alle Jagdhunderassen offen und gleich. Zumindest die ersten drei sind auch von Allen grundsätzlich absolvierbar!

Es gibt

1. die Brauchbarkeitsprüfung für die Nachsuche auf Niederwild Feld-, Wasserarbeit,
2. die Brauchbarkeitsprüfung für die Nachsuche auf Schalenwild (Schweiß),
3. die Brauchbarkeitsprüfung Stöbern und
4. für die Erdhunderassen die Brauchbarkeitsprüfung für die Bauarbeit.

In der Anlage 2 der BPO SH sind allerdings auch noch die Gleichstellungen von rassespezifischen Vereins- Verbandsprüfungen aufgeführt. Einige müssen allerdings mit Ergänzungen aus der BPO ausgeführt werden.

Beispiele aus der Anlage 2:

Die rechtl. Brauchbarkeit zu 1. erreicht ein Vorstehhund mit Bestehen der HZP + Gehorsamsteil nach der BPO S-H
Die rechtl. Brauchbarkeit zu 2. erreicht eine Schweißhunderasse mit bestandener Vorprüfung (VP) + Lautnachweis oder bestandener Verbandsschweißprüfung (VSwP)
Die rechtl. Brauchbarkeit zu 3. erreichen Retriever mit bestandener Bringleistungsprüfung für Retriever (BLP/R) + Lautnachweis + Stöbern nach der BPO S-H
Die rechtl. Brauchbarkeit zu 4. erreichen Teckel mit bestandener Eignungsprüfung Bauhund Fuchs Kunstbau (BhFK95) + Gehorsam; Terrier Zuchtprüfung 1 (ZP1) + Gehorsam oder Bauprüfung (BP) + Gehorsam nach der BPO S-H

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme z. B. Alter, Laut usw. und die zu erfüllenden Prüfungsfächer sind in den entsprechenden Prüfungsordnungen des JGHV bzw. den Rassevereinen und der BPO SH nachzulesen.
Wenn man seinen Hund auch außerhalb von S-H einsetzen möchte, sind auch die dortigen landesspezifischen Voraussetzungen der rechtl. Brauchbarkeit von Bedeutung und zu beachten.

Jagdliche Regelungen
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